Unsere Pflegekonzepte – individuell abgestimmt
Pflegefamilien auf Zeit
Bereitschaftspflege ist eine kurzfristige Unterbringungsform für Kinder und Jugendliche, deren weiteres Lebensumfeld noch nicht geklärt ist. Gründe für eine kurzfristige Inobhutnahme können sein:
- akute familiäre Krisen (z. B. Gewalt, Vernachlässigung, psychische Erkrankungen)
- behördliche Eingriffe oder Kinderschutzmaßnahmen
- Übergangsphasen zwischen Herkunftsfamilie, Pflege- oder Wohngruppe
Der Aufenthalt in einer Pflegefamilie auf Zeit kann wenige Tage, mehrere Wochen, Monate bis einige Jahre dauern – je nach Situation und Perspektivklärung durch das Jugendamt und familiengerichtliche Prozesse.
Pflegefamilien auf Dauer
Dauerpflege ist insbesondere geeignet für Pflegeeltern, die:
- ein langfristiges Bindungsangebot machen möchten,
- belastbare Lebensverhältnisse mitbringen,
- offen sind für biografisch belastete Kinder,
- und bereit sind, mit dem Herkunftssystem des Kindes respektvoll umzugehen.
Kinder in Dauerpflege haben oft schwierige Vorerfahrungen gemacht – etwa durch Vernachlässigung, Missbrauch, Bindungsabbrüche oder frühe Traumata. Unsere Erfahrung zeigt: Stabile Pflegebeziehungen über längere Zeiträumekönnen Entwicklung kompensieren und neue Perspektiven eröffnen.
Erziehungsstelle
Eine Erziehungsstelle ist eine besonders qualifizierte Form der Pflegefamilie. Sie bietet Kindern, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können und zugleich einen erhöhten pädagogischen Förderbedarf haben, ein stabiles und entwicklungsförderndes Zuhause.
Typischerweise leben in Erziehungsstellen ein oder zwei Kinder langfristig in der Familie der Fachkraft. Dabei handelt es sich um Kinder mit:
- belastenden biografischen Erfahrungen (z. B. Traumatisierung, Bindungsabbrüchen)
- besonderen emotionalen oder entwicklungsbezogenen Bedürfnissen
- erhöhtem Betreuungsbedarf im Alltag, in Schule oder Therapie
Die fachliche Begleitung und institutionelle Anbindungunterscheidet die Erziehungsstelle klar von klassischen Pflegefamilien.
Wichtiges für die Jugendämter
All unsere Angebote sind nach § 33 Satz 2 bzw. § 42 und wurden im Rahmen der Leistungs- und Entgeltvereinbarung nach § 77 SGB VIII mit der Hansestadt Herford geschlossen. Gerne übersenden wir Ihnen unser Leistungsbeschreibung, die § 77- sowie die 8a-Vereinbarungen zu. Bitte sprechen Sie uns an!